Zuletzt aktualisiert: 06.11.2026
Krypto-Spenden steuerlich absetzen können Spender in den USA nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die IRS behandelt Kryptowährungen als Vermögensgegenstände, weshalb eine Zuwendung an eine Wohltätigkeitsorganisation grundsätzlich als Sachspende gilt. Ob sie für einen Abzug infrage kommt und wie hoch dieser ausfällt, hängt unter anderem vom Empfänger, der Haltedauer, der Bewertung und den Anforderungen an die Steuererklärung ab.
Die folgenden Hinweise beschreiben die US-Bundesregeln mit Stand vom 6. November 2026. Einzelstaatliche und internationale Regeln können abweichen. Bei grenzüberschreitenden oder ungewöhnlichen Fällen sollte eine qualifizierte Steuerfachkraft konsultiert werden.
Wie Krypto-Spenden steuerlich absetzen in den USA funktioniert
Nach Angaben des US-Finanzamts IRS gelten digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen als Vermögen und nicht als Währung. Eine Kryptospende wird deshalb steuerlich nicht wie eine Geldspende behandelt, sondern fällt unter die Regeln für Sachspenden. Die IRS-Informationen zu digitalen Vermögenswerten erläutern diese Einordnung.
Ein Steuerabzug ist nicht automatisch möglich. Die Spende muss grundsätzlich an eine Organisation gehen, die für abzugsfähige Zuwendungen qualifiziert ist. Eine direkte Übertragung an einen Freund, ein Familienmitglied oder eine andere Privatperson gilt im Allgemeinen nicht als abzugsfähige gemeinnützige Spende, auch wenn die Person Unterstützung benötigt.
Prüfen Sie daher nicht nur, ob eine Organisation Kryptowährungen annimmt. Eine Spenden-Webseite oder eine Wallet-Adresse belegt für sich allein nicht, dass die Organisation qualifiziert ist. Auch die Annahme von Kryptowährungen bedeutet nicht automatisch, dass alle Voraussetzungen für einen Abzug erfüllt sind.

Schritte zum möglichen Steuerabzug bei einer Kryptospende
- Empfänger prüfen. Stellen Sie fest, ob die Organisation für abzugsfähige Spenden qualifiziert ist. Laut IRS sind direkte Geschenke an Einzelpersonen nicht als gemeinnützige Spende abzugsfähig.
- Übertragung dokumentieren. Bewahren Sie den Namen des Tokens, die Menge, Datum und Uhrzeit der Übertragung, die Wallet-Transaktionsdaten und die Spendenbestätigung auf. Heben Sie auch Unterlagen zur Anschaffung und zu den Anschaffungskosten auf. Übertragungskosten zählen laut IRS nicht zum abzugsfähigen Betrag.
- Haltefrist feststellen. Bei Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, richtet sich der Abzug im Allgemeinen nach dem fairen Marktwert zum Zeitpunkt der Spende. Bei einer Haltedauer von einem Jahr oder weniger ist es grundsätzlich der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten und fairem Marktwert. Daraus folgt nicht, dass jede Spende vollständig abziehbar ist.
- Wert belegen. Kryptokurse können sich schnell verändern. Halten Sie deshalb Belege zum fairen Marktwert genau zum Zeitpunkt der Übertragung fest. Die IRS-Publikation 526 behandelt digitale Vermögenswerte für die einschlägigen Bewertungsregeln im Allgemeinen nicht wie öffentlich gehandelte Wertpapiere.
- Bestätigungen und Formulare beachten. Bei einem Sachspendenabzug von 250 US-Dollar oder mehr ist grundsätzlich eine zeitnahe schriftliche Bestätigung der Organisation erforderlich. Bei einem Abzug von mehr als 500 US-Dollar wird im Allgemeinen das Formular 8283 verlangt. Für einen Abzug digitaler Vermögenswerte von mehr als 5.000 US-Dollar sind grundsätzlich Abschnitt B des Formulars und ein qualifiziertes Gutachten erforderlich. Übersteigt der Abzug 500.000 US-Dollar, muss laut IRS eine Kopie des Gutachtens der Steuererklärung beigefügt werden.
- Steuerjahr berücksichtigen. Ab dem Steuerjahr 2026 können Steuerpflichtige, die Einzelabzüge geltend machen, ansonsten abzugsfähige Spenden grundsätzlich nur insoweit abziehen, wie die Summe dieser Spenden 0,5 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens übersteigt. Die IRS erläutert dies in der Publikation 505. Ein ab 2026 für manche Personen ohne Einzelaufstellung verfügbarer Abzug gilt laut IRS für qualifizierende Geldspenden, nicht für Kryptowährungen, die als Vermögen gelten.

Krypto-Spenden steuerlich absetzen: Regeln im Überblick
| Fall | Allgemeine US-Bundesregel | Wichtiger Nachweis |
|---|---|---|
| Spende an eine qualifizierte Organisation | Kann als Sachspende abzugsfähig sein | Bestätigung der Organisation und Übertragungsbelege |
| Direkte Spende an eine Privatperson | Im Allgemeinen nicht als gemeinnützige Spende abzugsfähig | Der Bedarf des Empfängers ändert die Grundregel nicht |
| Krypto länger als ein Jahr gehalten | Abzug grundsätzlich nach fairem Marktwert am Spendentag | Beleg zum Wert bei der Übertragung |
| Krypto ein Jahr oder weniger gehalten | Abzug grundsätzlich nach dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und fairem Marktwert | Anschaffungs- und Spendenbelege |
| Sachspenden-Schwellen | Ab 250 US-Dollar Bestätigung, über 500 US-Dollar Formular 8283, über 5.000 US-Dollar Gutachtenregeln | Bei mehr als 500.000 US-Dollar Gutachtenkopie beifügen |
Häufige Fehler und Risiken bei Kryptospenden
Nicht jede Übertragung von Kryptowährungen ist eine abzugsfähige Spende. Eine direkte Schenkung an eine Person erfüllt die allgemeine Voraussetzung nicht. Auch die Annahme von Krypto durch eine Organisation allein bestätigt noch nicht, dass der Spender alle Anforderungen für den Steuerabzug erfüllt.
Ein falscher Wert oder eine übersehene Haltefrist kann zu fehlerhaften Angaben führen. Der Kurs kann sich zwischen der Entscheidung zur Spende und der tatsächlichen Übertragung verändern. Bewahren Sie zeitnahe Belege auf, statt sich auf eine spätere Schätzung zu verlassen. Übertragungskosten dürfen nicht in den Abzug einfließen.
Auch fehlende Bestätigungen, das Formular 8283 oder ein erforderliches Gutachten können Probleme verursachen. Da die IRS digitale Vermögenswerte für diese Regeln im Allgemeinen nicht als öffentlich gehandelte Wertpapiere behandelt, ersetzt ein Kurs von einer öffentlichen Handelsplattform nicht die Prüfung der Gutachtenpflicht.
Es gibt zudem praktische Risiken: Eine Übertragung an die falsche Adresse lässt sich möglicherweise nur schwer oder gar nicht rückgängig machen. Gefälschte Spendenaufrufe und kompromittierte Wallets können ebenfalls dazu führen, dass ein Geschenk umgeleitet wird. Prüfen Sie Empfänger und Übertragungsdaten über vertrauenswürdige Kanäle und geben Sie niemals eine Seed Phrase weiter. Kryptowährungen können stark an Wert verlieren. Steuerregeln außerhalb der USA können abweichen.

FAQ zu Krypto-Spenden und Steuern
Krypto-Spenden steuerlich absetzen: Ist das möglich?
Ein Abzug auf Bundesebene kann in den USA möglich sein, wenn die Spende an eine qualifizierte Organisation geht und der Spender die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Eine direkte Zuwendung an eine Privatperson ist im Allgemeinen nicht abzugsfähig. Anspruch und Höhe hängen unter anderem von Dokumentation, Haltedauer und den Regeln des Steuerjahres ab.
Wie wird eine Kryptospende an eine Wohltätigkeitsorganisation bewertet?
Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gilt grundsätzlich der faire Marktwert zum Zeitpunkt der Spende. Wurde die Kryptowährung ein Jahr oder weniger gehalten, ist es im Allgemeinen der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten und fairem Marktwert. Bewahren Sie einen Beleg für die Bewertung auf und rechnen Sie Übertragungskosten nicht ein.
Ist für eine Kryptospende ein Gutachten erforderlich?
Bei einem Abzug digitaler Vermögenswerte von mehr als 5.000 US-Dollar sind im Allgemeinen ein qualifiziertes Gutachten und Abschnitt B des Formulars 8283 erforderlich. Bei mehr als 500.000 US-Dollar muss laut IRS eine Kopie des Gutachtens mit der Steuererklärung eingereicht werden. Bestätigungs- und Formularpflichten können auch bei niedrigeren Beträgen gelten.
Quellen
- Digital assets | Internal Revenue Service (www.irs.gov)
- Publication 526 (2025), Charitable Contributions | Internal Revenue Service (www.irs.gov)
- Topic no. 506, Charitable contributions | Internal Revenue Service (www.irs.gov)
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Kryptowährungen sind sehr volatil, recherchieren Sie daher immer selbst, bevor Sie investieren.

